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   VG Berlin, 09.07.2013 - 33 L 248.13 A   

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VG Berlin, 09.07.2013 - 33 L 248.13 A (https://dejure.org/2013,54557)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.07.2013 - 33 L 248.13 A (https://dejure.org/2013,54557)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 33 L 248.13 A (https://dejure.org/2013,54557)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Berlin, 09.07.2013 - 33 L 248.13
    Auch liegt entgegen der Rechtsauffassung der Antragstellerin vorliegend kein Fall vor, in dem die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Ausübung des Selbsteintrittsrechts nach Art. 3 Abs. 2 Satz 1 Dublin-M-VO ausnahmsweise erforder­ lich macht, weil eine Situation, in der die Grundrechte des Antragstellers verletzt werden, durch eine unangemessen lange Verfahrensdauer der Zuständigkeitsbe­ stimmung verschlimmert würde (EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011, Rs. C-411/10 und C-493/10, Rn. 98, 108).

    Die Entscheidung des EuGH hat einen anderen Hinter­ grund und lässt sich auf den vorliegenden Fall nicht übertragen: Die Zuständigkeits­ übernahme durch einen unzuständigen Mitgliedstaat wurde dort für Fälle in Betracht gezogen, in denen ein Asylbewerber in einen Mitgliedstaat deshalb nicht überstellt werden kann, weil dieser Mitgliedstaat systemische Mängel aufweist, die eine un­ menschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 Charta der Grund­ rechte der Europäischen Union (EU-GR-Charta) der dorthin überstellten Asylbewer­ ber implizieren (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011, Rs. C-411/10 und C- 493/10, Rn. 86).

    Nach der Recht­ sprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 21. Dezember 2011, Rs. C- 411/10 - juris, Rn. 80 ff., 94) gilt grundsätzlich die Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat im Einklang mit den Erfordernis­ sen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der Europäischen Konven­ tion zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Genfer Flücht­ lingskonvention steht.

    Vielmehr muss ein Mitgliedstaat die Überstellung eines Asylbewerbers an den "zuständigen Mitgliedstaat" im Sinne der Dublin-Il-Verordnung nur unterlassen, wenn ihm nicht unbekannt sein kann, dass die systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Antragstel­ ler tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta ausgesetzt zu werden" (EuGH, Urteil vom 21. De­ zember 2011, Rs. C-411/10 und C-493/10, Rn. 94).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Berlin, 09.07.2013 - 33 L 248.13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 - juris, Rn. 189 f., 234) ist § 34a Abs. 2 AsylVfG nicht anwendbar, wenn bezogen auf den Drittstaat bzw. auf den zuständigen Staat Abschiebungshindernisse durch Umstände begründet werden, die ihrer Eigenart nach nicht vorweg im Rahmen des Konzepts normativer Vergewisserung von Verfassung oder Gesetz berücksich­ tigt werden können und damit von vornherein außerhalb der Grenzen liegen, die der Durchführung eines solchen Konzepts aus sich selbst heraus gesetzt sind.

    Liegen die Voraussetzungen des § 34a Abs. 1 AsylVfG damit vor, so mutet es die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Norm des § 34 a Abs. 2 AsylVfG (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996-2 BvR 1938, 2351/93 - BVerfGE 94, 49 ff.) der Antragstellerin zu, die weitere Rechtsverfolgung vom Ausland aus zu betreiben.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-4/11

    Puid - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - Verfahren zu seiner gerichtlichen

    Auszug aus VG Berlin, 09.07.2013 - 33 L 248.13
    Die Verordnung ist nicht darauf gerichtet, Rechte des Einzelnen zu begründen, sondern die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten zu ordnen, auch wenn sie einige Elemente enthält, die für die Rechte der Asylbewerber nicht ohne Bedeutung sind (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts Niilo Jääskinen vom 18. April 2013, Rs. C-4/11, Rn. 58).

    Die genannte Bestimmung berechtigt die Mitgliedstaaten zwar zur eigenen Prüfung von Asylanträgen, sie zwingt sie aber nicht dazu (EuGH, Schluss­ anträge des Generalanwalts Niilo Jääskinen vom 18. April 2013, Rs. C-4/11, Rn. 70) und vermittelt insoweit grundsätzlich keine subjektive Rechtsposition.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2012 - 2 S 6.12

    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Duldungsanspruch; inlandsbezogenes

    Auszug aus VG Berlin, 09.07.2013 - 33 L 248.13
    Ihr stehen insbeson­ dere weder zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote noch inlandsbezogene Ab­ schiebungshindernisse entgegen, zu deren Prüfung das Bundesamt in Fällen der Abschiebungsanordnung - anders als sonst in Asylverfahren - verpflichtet ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2012 - OVG 2 S 6.12-juris).
  • VG Düsseldorf, 07.08.2012 - 22 L 1158/12

    Dubin II-VO, Dublinverfahren, systemische Mängel. Aufnahmebedingungen, Zypern,

    Auszug aus VG Berlin, 09.07.2013 - 33 L 248.13
    In der Rechtsprechung wird zwar vereinzelt vertreten, dass diese Dreimonatsfrist des Art. 17 Abs. 1 Dublin-ll-VO auch in so genannten Wiederaufnahmeverfahren zum Tragen kommen müsse (etwa V G Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2012 - 22 L 1158/12.A-juris; V G Regensburg, Urteil vom 7. Februar 2012- RO 7 K 11.30142 - juris).
  • VG Augsburg, 09.05.2011 - Au 3 K 10.30468

    Somalia; unzulässiger Asylantrag; Zuständigkeit eines anderen Mitgliedsstaates;

    Auszug aus VG Berlin, 09.07.2013 - 33 L 248.13
    Dieser Auffassung schließt sich das Gericht jedoch nicht an, sondern vertritt die gegenteilige Auffassung (VG Berlin, Beschluss vom 26. Juni 2013 - VG 33 L 222.13 A; V G Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2013 - VG 33 L 21.13 A; VG Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2012 - V G 33 L 199.12 A, V G Augsburg, Gerichtsbescheid vom 9. Mai 2011 - Au 3 K 10.30468 - juris).
  • VG Ansbach, 20.03.2012 - AN 10 E 11.30140

    Asylbewerber aus der Russischen Föderation; Anordnung der Abschiebung nach Polen;

    Auszug aus VG Berlin, 09.07.2013 - 33 L 248.13
    Kammer vom 24. September 2012 - VG 33 L 290.12 A; vgl. ferner VG des Saarlan­ des vom 24. Juni 2013 - 6 L 839.13 - juris; VG Ansbach, Beschluss vom 20. März 2012 - AN 10 E 11.30140 - juris).
  • VG Regensburg, 07.02.2012 - RO 7 K 11.30142

    Dublin-II-Verfahren; Überstellung nach Malta

    Auszug aus VG Berlin, 09.07.2013 - 33 L 248.13
    In der Rechtsprechung wird zwar vereinzelt vertreten, dass diese Dreimonatsfrist des Art. 17 Abs. 1 Dublin-ll-VO auch in so genannten Wiederaufnahmeverfahren zum Tragen kommen müsse (etwa V G Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2012 - 22 L 1158/12.A-juris; V G Regensburg, Urteil vom 7. Februar 2012- RO 7 K 11.30142 - juris).
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